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Neubau

Der Neubau und KfW-Darlehen mit Zuschuss

Wer heute ein Wohnhaus errichten will muss sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten. Neben den allgemein gültigen Vorschriften (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan etc. muss u.a. das  Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden.

Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden im Gebäudeenergiegesetz festgelegt. Es gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden; ihre Vorgaben beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik vor allem auf den Wärmedämmstandard des Gebäudes.
Das GEG schreibt den energetischen Mindeststandard eines neuen Gebäudes vor.

Wer energetisch besser bauen möchte und den Klimawandel berücksichtig und die Förderprogramme der KfW-Bank nutzen möchte, muss die Vorgaben des GEG nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Wer etwa ein KfW-Effizienzhaus 40 bauen will, hat in seiner Immobilie einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach dem GEG. Auch wer einen Altbau zum KfW-Effizienzhaus saniert, kann entsprechende Fördermittel beantragen.

Besondere Aufmerksamkeit bedarf es bei der Anlagenplanung. Hier sollten die Erneuerbaren Energien im Focus der Planung stehen. Ein KFW-Effizienzhaus lässt sich in den seltensten Fällen mit einer herkömmlichen Brennwertheizung realisieren. Effizienzhäuser werden in der Regel mit einer Wärmepumpe oder vergleichbar, einer Lüftungsanlage (Wärmerückgewinnung) und Fotovoltaikanlage, je nach Effizienzstandard, ausgestattet.

 

 

 

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