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- Energieeffizienz, BAFA,  ISFP, Energieausweis, Fördermittel -

Jörg Wächter

Jörg Wächter

Sonntag, 30 September 2018 15:49

Neu Bauen

KFW Darlehen und Zuschuss für den Neubau

 

Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind maßgeblich. Der jeweils entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes wird durch den Energieberater berechnet. Dämmstandard und der gewählten Energieträger werden bei der sehr komplexen Berechnung berücksichtigen. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einzuhalten.

Die KfW-Förderbank des Bundes passt Förderbedingungen an. Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt. Die KfW fördern nun die Energieeffizienzstands KfW 55, KfW 40 und 40 plus. Pro Wohneinheit gewährt ein sie Darlehen bis zu 120 000 € und einen Tilgungszuschuss bis zu 25%. Die Zinsen betragen derzeit 0,75%. Für die Gewährung eines Darlehens sind aber einige Voraussetzungen zu erbringen, z.B. Nachweis der energetische Berechnung des Energieeffizienzstands, qualifizierte Baubegleitung, Wärmebrückennachweis, Lüftungskonzept oder der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs.

Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen zusätzlich mit einem Zuschuss. Die Regelungen gelten nur für den Neubau – nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden. Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch odernisieren wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem höheren Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden.

Generell müssen Fördergelder vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Montag, 20 August 2018 14:22

KFW Baubegleitung

Neu bauen? 100.000 €/Wohneinheit Darlehen und bis zu 15% Tilgungszuschuss!

Es gibt Geld vom Staat: neubau

Wer neu baut kann dies bekommen.

Wenn Sie mit KFW-Mitteln ihr neues zu Hause finanzieren, dann müssen Sie einige Dinge erfüllen.

Neben anderen Voraussetzungen ist eine energetische Qualifiziere Baubegleitung (Programm 431) Pflicht, aber auch diese wird zusätzlich mit bis zu 4.000 € bezuschusst.

Hierbei wird die Ausführung der Baumaßnahmen durch einen zugelassenen Energieberater bei der KfW überwacht.

Sie wollen neu bauen? dann nutzen Sie die Programme der KFW  "Energie effiziet Bauen" (153) und "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" (431)

Was Sie auf alle Fälle benötigen ist die Baratung eines zugelassenen Energieberaters.

Rufen Sie uns an: 04461 7489735 oder 0171 2655353 oder senden Sie uns eine Mail:

Donnerstag, 10 Dezember 2015 17:41

KDG-News

Bürgerberatungstelle für energetische Fragen.bbst-jever

Wie läßt sich mit teilweise einfachen Maßnahmen Energie und Geld sparen? Wir beantworten Ihre Fragen zum Stromsparen im Haushalt, zur besseren Wärmedämmung, zu moderner Heiztechnik, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zu Förderprogrammen. Die Beratung sind kostenfrei und soll nicht mit den Angeboten der örtlichen Handwerksbetriebe konkurrieren, sondern erste Entscheidungshilfen und Impulse für Investitionen rund um Energiesparen und Klimaschutz geben. Das Ziel ist es, interessierte Menschen unabhängig, produktneutral und gewerbeübergreifend zu informieren sowie praktische Lösungsmöglichkeiten für individuelle Anliegen aufzuzeigen

Gaspreise steigen, Strom wird teurer und das Haushaltsgelt schrumpft immer weiter. Der Begin der Heizperiode steht unmittelbar bevor. Hier gilt es zu überlegen, wie die Energiekosten im eigenen Haushalt rasch gesenkt werden können. Besuchen Sie uns.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und die Energiekosten können oftmals mehr als halbíert werden. Wichtig hierbei ist die richtige Planung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen. Das KDG-Center Schortens als neutrale Beratungsstelle, möchte hierbei helfen.

Ab sofort können Interessiert sich direkt und kostenlos am Moorwarfer Gastweg 48 in Jever beraten lassen. 

Als neutrale Beratungsstelle werden wir jeweils dienstags von 10:00 - 12:30 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:30 Uhr Fragen zur „Energetische Gebäudesanierung" beantwortet. U.a. werden Themen wie Energieeinsparung im Haushalt, Gebäudeenergieberatung und Fördermittel, KfW-Bestätigung, Heizungsanlagenoptimierung behandelt.

 

Donnerstag, 10 Dezember 2015 13:44

EnEV

Ab dem 01. Januar 2016 gelten  die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an energetische Standards für Neubauten.

Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt um 25%. Beim Transmissionswärmeverlust wird die Verschärfung im Wohngebäude eher gering ausfallen. Dieser darf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust des Referenzhauses nicht überschreiten. Ist dieser bei Wohngebäuden höher, als der in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV bezifferte Wert, so muss der niedrigere der beiden Werte eingehalten werden.

Weiteres

1 heizungHeizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

 

1 DammungEigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreite.

Donnerstag, 03 Dezember 2015 15:09

Energieausweis

Wissenwertes über den Energieausweis

1. Skalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude.  Bandtocho2. Vermietung/Verkauf

Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.EEF Klassen

Energetische Kennwerte müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden.

Anz EA

3. Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise (gilt für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche).

4. Stichprobenkontrollen für Energieausweise.

Donnerstag, 03 Dezember 2015 14:19

Beratung

Warum Beratung?

Nutzen Sie eine unabhängigen, qualifizierten Energieberatung. Jeder, der eine Immobilie besitzt, profitiert von einer unabhängigen, qualifizierten Energieberatung.

Fünf wichtigsten Gründe, warum das so ist:

  • Eine Energieberatung deckt die energetischen Schwachstellen an Ihrem Haus auf.
  • Der Energieberater weiß, wie Sie diese Mängel sinnvoll beseitigen können, und welche Fördermittel Sie ggf. beantragen können.
  • Ein neutraler Energieberater berät Sie unabhängig von Herstellern. Dabei sieht er Ihr Haus als ganze Einheit und fokussiert sich nicht auf Einzelheiten (Außenand. Dach etc.).
  • Die Energieberatung hilft, Schäden an der Bausubstanz der Immobilie zu verhindern (Schimmelbefall durch Wärmebrücken etc.). Ist die Bauphysik bereits geschädigt, weiß der Energieberater, was zu tun ist.
  • Durch eine Energieberatung können Sie den Wert einer Immobilie erkennen, ihn steigern oder langfristig erhalten.
  • Der Staat finanziert bis zu 80% (max. 1100 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus, max. 1700 Euro für ein Mehrfamilienhaus) der Beratung

 

Dienstag, 28 Juli 2015 16:32

Sonne

Solarthermie

Solarkollektoren dienen der Gewinnung solarer Strahlungsenergie. Die  Kollektoren sammeln Sonnenstrahlen (direkte und diffuse Strahlung) und wandeln  diese in Wärme um. Eine Wärmeträgerflüssigkeit strömt durch die Kollektoren und  führt die Wärmeenergie zu einem Wärmespeicher, der die Warmwasseranlage  versorgt. Auch eine Unterstützung der Heizungsanlage ist inbegriffen.

Mit einer Solaranlage kann bis zu 70% des Warmwasserbedarfs erhitzt werden.  Der Energiebedarf eines Hauses lässt sich bei Einbau einer Solaranlage um ca 6%  reduzieren

Montag, 20 Juli 2015 18:13

Energieausweis

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Ab dem 01. Januar 2016 gelten die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an energetische Standards für Neubauten.

Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt um 25%. Beim Transmissionswärmeverlust wird die Verschärfung im Wohngebäude eher gering ausfallen. Dieser darf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust des Referenzhauses nicht überschreiten. Ist dieser bei Wohngebäuden höher, als der in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV bezifferte Wert, so muss der niedrigere der beiden Werte eingehalten werden.

Montag, 20 Juli 2015 18:11

Solar

Solarthermie

Solarkollektoren dienen der Gewinnung solarer Strahlungsenergie. Die  Kollektoren sammeln Sonnenstrahlen (direkte und diffuse Strahlung) und wandeln  diese in Wärme um. Eine Wärmeträgerflüssigkeit strömt durch die Kollektoren und  führt die Wärmeenergie zu einem Wärmespeicher, der die Warmwasseranlage  versorgt. Auch eine Unterstützung der Heizungsanlage ist inbegriffen.

Mit einer Solaranlage kann bis zu 70% des Warmwasserbedarfs erhitzt werden.  Der Energiebedarf eines Hauses lässt sich bei Einbau einer Solaranlage um ca 6%  reduzieren

Montag, 20 Juli 2015 16:38

Beratung

Warum Beratung?

Nutzen Sie eine unabhängigen, qualifizierten Energieberatung. Jeder, der eine Immobilie besitzt, profitiert von einer unabhängigen, qualifizierten Energieberatung.

Fünf wichtigsten Gründe, warum das so ist:

  • Eine Energieberatung deckt die energetischen Schwachstellen an Ihrem Haus auf.
  • Der Energieberater weiß, wie Sie diese Mängel sinnvoll beseitigen können, und welche Fördermittel Sie ggf. beantragen können.
  • Ein neutraler Energieberater berät Sie unabhängig von Herstellern. Dabei sieht er Ihr Haus als ganze Einheit und fokussiert sich nicht auf Einzelheiten (Heizung, Dach etc.).
  • Die Energieberatung hilft, Schäden an der Bausubstanz der Immobilie zu verhindern (Schimmelbefall durch Wärmebrücken etc.). Ist die Bauphysik bereits geschädigt, weiß der Energieberater, was zu tun ist.
  • Durch eine Energieberatung können Sie den Wert einer Immobilie erkennen, ihn steigern oder langfristig erhalten.
  • Der Staat finanziert bis zu 80% (max. 1100 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus, max. 1700 Euro für ein Mehrfamilienhaus) der Beratung

kontaktieren Sie uns. Tel.: 04461 7489735 / 0171 2655353 * EMail: beratung(at)emm-agentur.de 
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prechzeiten: Di 10:00 - 12:30 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr  oder nach Vereinbarung

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