Ab dem 01. Januar 2016 gelten die erhöhten Anforderungen der EnEV 2014 an energetische Standards für Neubauten.
Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude sinkt um 25%. Beim Transmissionswärmeverlust wird die Verschärfung im Wohngebäude eher gering ausfallen. Dieser darf den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust des Referenzhauses nicht überschreiten. Ist dieser bei Wohngebäuden höher, als der in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV bezifferte Wert, so muss der niedrigere der beiden Werte eingehalten werden.